Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 01.09.2025
Geltungsbereich: Foto- und Videoproduktionen sowie Marketingleistungen

A. ALLGEMEINES


1. ALLGEMEINE REGELUNGEN


1.1 Angebote der Wave In Motion GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
1.2 Diese AGB gelten für alle Leistungen der Wave In Motion GmbH und sind für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts konzipiert. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags. Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch Angebots-/Auftragsbestätigung (Textform, z. B. E-Mail, genügt) oder Vertragsunterzeichnung. Die AGB gelten auch für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Die Herstellung des Werkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber genehmigten bzw. bereitgestellten Drehbuchs/Konzepts und zu den im angenommenen Angebot niedergelegten Bedingungen. Von der Wave In Motion GmbH erarbeitete Treatments, Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum der Wave In Motion GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Jede Nutzung außerhalb der Rechteübertragung nach diesen AGB bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.
1.4 Die Herstellung des Werkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches/Konzeptes zu den im Produktionsvertrag bzw. dem akzeptierten Angebot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die von der Wave In Motion GmbH oder in Auftrag erarbeiteten Treatments, Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum der Wave In Motion GmbH, sofern keine andere Vereinbarung existiert. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Wave In Motion GmbH. Vom Auftraggebenden gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.
1.5 Änderung der AGB
1.5.1 Notwendige Anpassungen: Die Wave In Motion GmbH kann diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse ändern, wenn triftige Gründe dies erfordern und die Änderung unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen zumutbar ist (z. B. zwingende Gesetzesänderungen oder rechtskräftige Entscheidungen; unvorhersehbare technische Entwicklungen; wesentliche Marktveränderungen; Regelungslücken).
1.5.2 Keine Änderung der Hauptleistungspflichten: Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages betreffen, sind von diesem Änderungsrecht ausgeschlossen.
1.5.3 Verfahren: Geplante Änderungen werden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit Begründung mitgeteilt.
1.5.4 Widerspruch/Zustimmungsfiktion: Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber bis zum Inkrafttreten nicht in Textform widerspricht.
1.5.5 In der Mitteilung wird ausdrücklich auf Widerspruchsrecht, Frist und Rechtsfolgen hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
1.5.6 Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind im Fall eines fristgerechten Widerspruchs beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Datum des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
1.6 Definition: Der Begriff „Werk“ umfasst Film/Video/Foto/3-D-Material/Drehbuch und sonstigen kreativen Content.

B. BEAUFTRAGUNG MIT DER HERSTELLUNG VON FILM- UND FOTOMATERIAL


1. MEHRERE AUFTRAGGEBER


Erteilen mehrere Auftraggeber einen Auftrag, ist vor Drehbeginn (oder vor einem vergleichbaren Status bei Werken aus bereits vorhandenem und/oder computergeneriertem Bildmaterial) schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber mit Vollmacht der übrigen gegenüber der Wave In Motion GmbH Erklärungen abgibt und die Abnahme verantwortet.

2. KOSTEN


2.1 Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten gemäß Angebot enthalten, einschließlich der dort vereinbarten Bereitstellungsvarianten. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag und Schnittag beträgt maximal 8 Stunden. Wird die vorgesehene Zeit aus nicht von der Wave In Motion GmbH zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten. Mehrkosten werden vorab abgestimmt; eine Nachkalkulation erfolgt auf Basis der vereinbarten Konditionen (sie kann auch nach Freigabe übermittelt werden). Bei Zeithonorar gelten die vereinbarten Stunden-/Tagessätze zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine wesentliche Überschreitung liegt insbesondere vor, wenn ein weiterer Drehtag hinzukommt. Dies gilt auch bei kurzfristigen Änderungen der Drehzeiten durch äußere Umstände (z. B. verspätete Materiallieferung durch den Auftraggeber oder dessen Subunternehmer, höhere Gewalt, z. B. Wetter).
2.2 Nebenkosten gemäß Angebot (z. B. Material, digitale Bearbeitung, Darsteller, Reisen, Unterkunft) sind zu erstatten.
2.3 Fälligkeit Produktionshonorar: Bei Annahme des Angebots wird ein Drittel vor Projektstart fällig; bei Teillieferungen ist das Teilhonorar jeweils bei Ablieferung fällig; bei längerer Ausführung sind angemessene Abschläge entsprechend dem Arbeitsfortschritt zulässig.
2.4 Das Honorar ist auch bei Nichtveröffentlichung des gelieferten Werkes in voller Höhe zu zahlen.
2.5 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und Erstattung sämtlicher Nebenkosten über.
2.6 Wetterbedingte Verschiebungen (Wetterrisiko) sind nicht enthalten; hieraus entstehende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand berechnet.
2.7 Der vereinbarte Werkpreis ist auch zu entrichten, wenn der Auftraggeber das Treatment/Konzept/Drehbuch nicht verfilmen lässt oder das Werk nicht fertigstellen lässt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Stellt der Auftraggeber Vorlagen/Filme, räumt er die zur Bearbeitung erforderlichen Rechte ein.
2.8 Verlangt der Auftraggeber eine bestimmte Versicherung, ist dies spätestens bei Vertragsschluss mitzuteilen und zu vergüten.
2.9 Kosten für vom Auftraggeber veranlasste fachliche Beratung trägt der Auftraggeber.
2.10 Änderungswünsche mit Mehrkosten werden rechtzeitig mitgeteilt. Kostenerhöhungen sind nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 5 % zu erwarten ist.
2.11 Auswahl von Schauspielern/Sprechern und Mitwirkenden erfolgt in Abstimmung; Mehrkosten für Wunschauswahl trägt der Auftraggeber.
2.12 Bei Personen- und Objektaufnahmen, an denen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber—sofern er diese beistellt—die erforderlichen Zustimmungen/Release Erklärungen einzuholen und die Wave In Motion GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen (kein Verschulden vorbehalten).
2.13 Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor Termin vom Auftraggeber verschoben, sind bereits entstandene Mehrkosten (z. B. Location, Unterkünfte, Preproduktion) zu vergüten
2.14 Bei Beauftragungen mit weniger als sechs Werktagen Vorlauf fällt ein Expresszuschlag von 10 % auf den Angebotspreis an

3. FREMDLEISTUNGEN – BEAUFTRAGUNG VON DRITTDIENSTLEISTERN


3.1 Die Wave In Motion GmbH kann Leistungen selbst erbringen oder sachkundige Drittdienstleister beauftragen
3.2 Fremdleistungen können jederzeit zur Projekterfüllung eingesetzt werden, ohne Vorabstimmung, solange dem Auftraggeber dadurch keine Mehrkosten entstehen.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung im Namen der Wave In Motion GmbH; Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen der Wave In Motion GmbH.

4. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)


4.1 Aus dem Archiv angeforderte Bilder werden zur Sichtung für einen Monat bereitgestellt. Kommt kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder/Datenträger zurückzugeben und gespeicherte Bilddaten zu löschen.
4.2 Geliefertes Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt (Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Mit der Überlassung zur Sichtung werden keine Nutzungsrechte übertragen; jede Nutzung bedarf vorheriger schriftlicher Freigabe.
4.3 Nutzung als Arbeitsvorlage/Layout oder Präsentation beim Kunden ist bereits kostenpflichtige Nutzung.
4.4 Versandkosten (inkl. besonderer Versandarten) trägt der Auftraggeber gegen Nachweis.
4.5 Reklamationen zu Inhalt/Qualität/Zustand sind binnen zwei Wochen nach Empfang anzuzeigen; andernfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie vereinbart zugegangen. zugegangen.

5. DIGITALE BILDBEARBEITUNG


5.1 Digitalisierung/Weitergabe digitaler Bilder ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
5.2 Digitale Archivierung nur für eigene Zwecke und für die Dauer des Nutzungsrechts; Online- Datenbanken/Archive mit Drittzugang bedürfen gesonderter Vereinbarung.
5.3 Bei digitaler Erfassung ist der Name „Wave In Motion GmbH“ mit den Bilddaten elektronisch zu verknüpfen und bei jeder Übermittlung/Wiedergabe zu erhalten; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6. HERSTELLUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN, LIEFERFRIST


6.1 Vor-/Dreharbeiten beginnen frühestens nach Vertragsunterzeichnung bzw. Angebotsannahme.
6.2 Künstlerische und technische Gestaltung obliegt der Wave In Motion GmbH und ihren Drittdienstleistern; der Auftraggeber wird über Ort und Ablauf informiert.
6.3 Änderungen vor Abnahme (Disposition, Manuskript, Drehbuch, hergestellte Teile) gehen— außer bei berechtigten Mängelrügen—zu Lasten des Auftraggebers; voraussichtliche Kosten werden unverzüglich mitgeteilt (vgl. 2.10).
6.4 Änderungen nach Abnahme dürfen ausschließlich durch die Wave In Motion GmbH erfolgen und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Werk-Länge ergibt sich aus Vertrag/Angebot.
6.5 Lieferfristen und Lieferform: Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Die Lieferung erfolgt in der im Angebot genannten Form (z. B. Download/Cloud-Link, Datenträger). Mit Bereitstellung zur Abholung/Übermittlung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6.6 Fremdsprachige Fassungen (Synchron/Untertitel) bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind mehrkostenpflichtig.
6.7 Bei Fotoaufträgen trifft die Wave In Motion GmbH eine Auswahl und legt diese zur Abnahme vor; Nutzungsrechte werden—nach vollständiger Zahlung—nur an den ausgewählten, vertragsgemäß abgenommenen Fotos eingeräumt.
6.8 Der Auftraggeber hat gelieferte Fotos binnen angemessener Frist zu untersuchen; offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen nach Ablieferung, nicht offensichtliche binnen zwei Wochen nach Erkennen schriftlich zu rügen; andernfalls gelten die Bilder als genehmigt.
6.9 Der Auftrag umfasst je zwei Korrekturschleifen in den Phasen Drehbuch/Konzept und Postproduktion (sofern nicht anders vereinbart). Korrekturen betreffen den vereinbarten Inhalt; Auftragsänderungen sind nicht umfasst.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS UND VERZUG / RECHTEEINRÄUMUNG


7.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen/Daten/Unterlagen (z. B. Logos, Texte) fristgerecht und im geforderten Format/Qualität bereit.
7.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung/Freigaben gehen nicht zulasten der Wave In Motion GmbH; Fristen verschieben sich mindestens um die Dauer des Verzugs.
7.3 Mehraufwand infolge Verzugs (Wartezeiten, erneute Anmietungen, Personalbereitstellung, Datenaufbereitung) wird gesondert berechnet (vereinbarte bzw. übliche Sätze).
7.4 Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann die Wave In Motion GmbH aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.5 Der Auftraggeber räumt an sämtlichem von ihm bereitgestellten Material der Wave In Motion GmbH einfache, zeitlich/örtlich unbeschränkte Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung entsprechend dem Auftrag ein; außerdem ein einfaches Referenznutzungsrecht in den eigenen Kanälen der Wave In Motion GmbH (Portfolio/Website/Social-Media), soweit keine Vertraulichkeit vereinbart ist.

8. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ


8.1 Die Wave In Motion GmbH stellt ein technisch einwandfreies Produkt her und gewährleistet ordnungsgemäße Ton-/Bildqualität.
8.2 Bei Unmöglichkeit oder Verzug haftet die Wave In Motion GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei beiderseits unverschuldeter Unmöglichkeit/Verzug ist der Auftraggeber nur zum Rücktritt berechtigt; erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
8.3 Anerkannte Sachmängel werden beseitigt; erforderliche Mitwirkungen des Auftraggebers sind fristgerecht zu erbringen.
8.4 Für Rechtsverletzungen aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien (Requisiten, Logos, Bilder etc.) haftet ausschließlich der Auftraggeber; er stellt die Wave In Motion GmbH von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8.5 Die Wave In Motion GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet sie auch bei leichter Fahrlässigkeit.
8.6 Keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung (insbesondere wettbewerbs-/markenrechtlich), soweit nicht gesondert vereinbart.
8.7 Ansprüche verjähren ein Jahr ab gesetzlichem Beginn, ausgenommen Schadensersatz bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.
8.8 Zu- und Rücksendung von Datenträgern erfolgt auf Gefahr/Rechnung des Auftraggebers
8.9 Bei unberechtigter Nutzung/Veränderung/Weitergabe eines Werkes kann die Wave In Motion GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten bzw.—mangels Vereinbarung—üblichen Nutzungshonorars verlangen, mindestens jedoch 500,00 € je Bild/Werk und Einzelfall; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

9. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER


9.1 Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung ohne Verschulden der Wave In Motion GmbH zurück, können die tatsächlich angefallenen Nettokosten und der entgangene Gewinn berechnet werden.
9.2 Rücktritt 10–4 Tage vor Drehbeginn (oder vergleichbarem Status): 2/3 der kalkulierten, akzeptierten Nettokosten zzgl. entgangenem Gewinn.
9.3 Rücktritt 3–1 Tag(e) vor Drehbeginn: Berechnung der kalkulierten und beauftragten Gesamtsumme.
9.4 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


10.1 Sofern nichts anderes vereinbart: ein Drittel vor Beginn der Dreharbeiten, zwei Drittel bei Abnahme. Zahlung auf das angegebene Konto der Wave In Motion GmbH.
10.2 Preise in € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. Künstlersozialabgabe für Fremdleistungen. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Fälligkeit: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

11. URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE


11.1 Die Werke sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben bei der Wave In Motion GmbH.
11.3 Ausgangsmaterial (Foto/Bild/Ton), Negative, Master, Restmaterial verbleiben bei der Wave In Motion GmbH bzw. deren Drittdienstleistern.
11.4 Aufbewahrung von Original-/Bild-/Tonmaterial: zwei Monate kostenfrei; darüber hinaus kostenpflichtig nach Vereinbarung. Ohne Vereinbarung werden Rohmaterial und Projektdateien nach Fristablauf gelöscht.
11.5 Die Wave In Motion GmbH darf das fertige Werk sowie Impressionen des Produktionsablaufs—soweit nicht vertraulich—zu Eigenwerbezwecken (Website/Portfolio/Social-Media) nutzen.

12. RECHTEÜBERTRAGUNG


12.1 Der Auftraggeber erhält—sofern im Angebot nicht anders geregelt—zeitlich und räumlich unbegrenzte, exklusive Nutzungsrechte am Film- und Fotomaterial in folgendem Umfang:
12.1.1 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. Website, Social-Media-Kanäle des Auftraggebers),
12.1.2 Vorführrecht (z. B. Messen, Vorträge),
12.1.3 Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind nicht erfasst,
12.1.4 Keine Unterlizenzierung ohne Zustimmung der Wave In Motion GmbH.
12.1.5 Bei Auszeichnungen/Preisgeldern werden Gewinne zwischen Auftraggeber und Wave In Motion GmbH hälftig geteilt; schriftliche Auszeichnungen dürfen beide Parteien zu Werbezwecken verwenden.
12.1.6 Eigenwerbungsvorbehalt: Trotz Exklusivität behält sich die Wave In Motion GmbH ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Eigenwerbung (Portfolio/Website/Social Media) vor.
12.2 Spezifisch Fotowerke/Videowerke
12.2.1 Nutzung grundsätzlich nur in Originalfassung. Technische Format-/Längen-/Untertitel-/Plattform-Anpassungen sind zulässig, soweit Inhalt/Aussage nicht wesentlich verändert werden. Inhaltliche Bearbeitungen/Composings bedürfen vorheriger Zustimmung.
12.2.2 Über Ziffer 12.1 hinausgehende Nutzungen/Verwertungen (u. a. Zweitverwertung, Sammelbände, produktbegleitende Prospekte, Nachdrucke, Digitalisierung über reine technische Verarbeitung hinaus, Nutzung in Online-Datenbanken/Archiven, Weitergabe auf Datenträgern) sind honorarpflichtig und zustimmungspflichtig.
12.2.3 Veränderungen durch Foto-Composing/Montage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung neuer Werke sind zustimmungspflichtig und als solche kenntlich zu machen.
12.3 Rohdaten/Projektdateien
12.3.1 Gegenstand der Leistung/Rechteeinräumung ist ausschließlich das im Angebot spezifizierte fertige Werk (z. B. finales Video, bearbeitete Fotos).
12.3.2 Rohdaten (z. B. ungeschnittene Aufnahmen, RAW-Dateien), offene Projektdateien (z. B. Schnittprojekte, After-Effects-Dateien) und Zwischenergebnisse sind nicht geschuldet.
12.3.3 Eine Überlassung solcher Dateien bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten (Buy-out).
12.3.4 Keine Aufbewahrungspflicht über die Abnahme hinaus ohne Vereinbarung.

13. RECHTE DRITTER (MUSIK, RELEASES, GEMA/GVL)


13.1 Lizenzierung von Musik, Stock-Material, Schriften und Leistungsschutzrechten erfolgt sofern vereinbart—im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers; andernfalls weist die Wave In Motion GmbH auf erforderliche Lizenzen hin.
13.2 Verantwortlich für GEMA/GVL-Meldungen und -Entgelte ist der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
13.3 Model-/Property-Releases: Soweit Personen/Locations vom Auftraggeber gestellt werden, beschafft dieser die erforderlichen Freigaben; im Übrigen erfolgt die Klärung nach Vereinbarung.

14. INFLATIONSANPASSUNG


14.1 Pauschalen und Stundensätze werden jährlich zur Teuerungsrate angepasst.
14.2 Anpassung jeweils zum 1. Januar nach prozentualer Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten VPI (Vergleich Dezember zu Dezember), mindestens 3,5 % p. a.
14.3 Information spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform.
14.4 Sonderkündigungsrecht: Übersteigt die Anpassung 5 % gegenüber dem Vorjahr, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Frist von zwei Wochen zum Anpassungszeitpunkt in Textform kündigen.

C. BEAUFTRAGUNG MIT MARKETINGLEISTUNGEN


1. VERTRAGSSCHLUSS, ERSTGESPRÄCH UND MARKETINGKONZEPT


1.1 Der Leistungserbringung geht ein Erstgespräch (Bedarfsanalyse, Konzept) voraus.
1.2 Wird das auf Basis des Konzepts unterbreitete Angebot angenommen (Textform genügt; Annahme auch durch Arbeitsbeginn auf Anforderung), kommt ein Vertrag über laufende Marketingbetreuung mit monatlicher Abrechnung zustande; Erstgespräch und Konzepterstellung sind in diesem Fall kostenfrei.
1.3 Wird das Angebot nicht angenommen, fällt für Erstgespräch und Konzept eine Pauschale von 1.360,00 € zzgl. USt. an (Rechnung nach Präsentation, sofort fällig).
1.4 Bei Beauftragung sind zwei Korrekturschleifen am Konzept enthalten; weitere Änderungen werden mit 85,00 € zzgl. USt./Stunde abgerechnet.
1.5 Auf Basis des final freigegebenen Konzepts erhält der Auftraggeber ein verbindliches Umsetzungsangebot.

2. LEISTUNGSUMFANG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN


2.1 Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Social-Media-Management, Content-Erstellung, Printdesign) ergibt sich aus Konzept und Angebot.
2.2 Detailplanung in Redaktionsmeetings; Inhalte werden monatsweise im Voraus oder projektbezogen nach Bedarf erstellt.
2.3 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen/Zugänge (z. B. Social-Media Konten, Cloud) rechtzeitig bereit. Verzögerungen hieraus gehen nicht zulasten der Wave In Motion GmbH.

3. ABNAHME UND KORREKTURSCHLEIFEN


3.1 Fertige Inhalte werden fristgerecht per E-Mail oder Cloud bereitgestellt.
3.2 Der Auftraggeber prüft unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen; nach Fristablauf gilt Abnahmefiktion, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt werden.
3.3 Pro Inhalt (z. B. Posting, Blogartikel) sind zwei Korrekturschleifen in der Pauschale enthalten; weiterer Änderungsaufwand ist Zusatzleistung gemäß C.5.

4. BEREITSTELLUNG UND NUTZUNG EINER CLOUD-PLATTFORM


4.1 Finale Inhalte werden wahlweise a) per E-Mail, b) über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Cloud oder c) über eine von der Wave In Motion GmbH bereitgestellte Cloud bereitgestellt.
4.2 Für die Nutzung der von der Wave In Motion GmbH bereitgestellten Cloud fällt eine Gebühr von 20,00 € zzgl. USt./Monat an.

5. VERGÜTUNG, ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


5.1 Die Vergütung für die laufende Betreuung erfolgt als monatliche Pauschale gemäß Angebot; sie umfasst die definierten Leistungen inkl. Korrekturschleifen nach C.3.
5.2 Abrechnungszeitraum: jeweils 16. eines Monats bis 15. des Folgemonats. Rechnungsstellung zu Beginn des Zeitraums; Zahlungsziel 14 Tage. Für den Zeitraum 16.–31. Dezember wird eine Teilrechnung gestellt; für 01.–15. Januar des Folgejahres eine weitere Teilrechnung.
5.3 Zusatzleistungen (über den Umfang des Angebots hinaus, insbesondere zusätzliche Korrekturen) werden mit 85,00 € zzgl. USt./Stunde vergütet.
5.4 Leistungen für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) sind nicht umfasst und bedürfen gesonderter Vereinbarung.
5.5 Leistungen aus anderen Geschäftsbereichen (z. B. Video/Postproduktion) werden zu den dort ausgewiesenen Sätzen (derzeit 80,90 € zzgl. USt./Stunde) berechnet.

6. INFLATIONSANPASSUNG


6.1 Pauschalen und Stundensätze werden jährlich zur Teuerungsrate angepasst.
6.2 Anpassung jeweils zum 1. Januar nach prozentualer Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten VPI (Vergleich Dezember zu Dezember), mindestens 3,5 % p. a.
6.3 Information spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform.
6.4 Sonderkündigungsrecht: Übersteigt die Anpassung 5 % gegenüber dem Vorjahr, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Frist von zwei Wochen zum Anpassungszeitpunkt in Textform kündigen.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG


7.1 Vertragsbeginn gemäß Angebot.
7.2 Mindestlaufzeit: 12 Monate.
7.3 Nach Ablauf: Verlängerung auf unbestimmte Zeit; ordentliche Kündigung mit Frist von drei Monaten zum Monatsende.
7.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5 Textform (E-Mail genügt) für Kündigungen.

8. NUTZUNGSRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM


8.1 Sämtliche Urheber-/Schutzrechte an erstellten Inhalten/Konzepten/Entwürfen verbleiben bei der Wave In Motion GmbH.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final abgenommenen Arbeitsergebnissen für Marketingund Werbezwecke (entsprechend diesen AGB). Ziffer B.11 gilt entsprechend.
8.3 Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
8.4 Weitergabe/Sublicensing an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung.
8.5 Eigenwerbung: Die Agentur darf erstellte Werke in angemessener Form zur Eigenwerbung nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

9. HAFTUNG


Die Wave In Motion GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Inhalte (z.B. marken-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Konformität); rechtliche Prüfung und Freigabe obliegen dem Auftraggeber. Im Übrigen gilt B.8 entsprechend.

D. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1. VERTRAULICHKEIT


1.1 Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar geheimhaltungsbedürftige Informationen („Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich. Referenznutzung nach B.7, B.11, B.12 erfolgt nur, wenn Materialien nicht vertraulich sind oder nach ausdrücklicher Freigabe.
1.2 Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet.
1.3 Ausnahmen: Informationen, die a) bereits bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten bekannt werden, b) öffentlich sind/werden ohne Vertragsverletzung oder c) gesetzlich/behördlich offenzulegen sind.
1.4 Die Vertraulichkeit gilt fünf (5) Jahre über das Vertragsende hinaus.

2. SONSTIGE BESTIMMUNGEN


2.1 Die Wave In Motion GmbH ist berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, ihren Firmennamen/Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sie darf das Werk anlässlich von Wettbewerben/Festivals sowie zur Eigenwerbung vorführen oder vorführen lassen.
2.2 Änderungen des Auftrags/ dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
2.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende neue Regelung zu vereinbaren.

3. DATENSCHUTZ & AUFTRAGSVERARBEITUNG (DSGVO)


3.1 Sofern die Wave In Motion GmbH im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO).
3.2 Subunternehmer (z. B. Cloud-/Hosting-Dienstleister) dürfen nur mit angemessenem Datenschutzniveau eingesetzt werden; die Wave In Motion GmbH bleibt verantwortlich.
3.3 Personenbezogene Daten werden grundsätzlich im EU/EWR-Raum verarbeitet; Drittlandübermittlungen nur mit geeigneten Garantien (Art. 44 ff. DSGVO).
3.4 Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Weisung des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
3.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind in der AVV beschrieben.

4. ERFÜLLUNGSORT


Erfüllungsort ist der Sitz der Wave In Motion GmbH in Köln.

5. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT


5.1 Für Kaufleute/Unternehmer ist Gerichtsstand das am Hauptsitz der Wave In Motion GmbH zuständige Gericht; es gilt deutsches Recht.
5.2 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt seinen Sitz/Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland, ist Gerichtsstand der Hauptsitz der Wave In Motion GmbH.

6. HÖHERE GEWALT


Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, erhebliche IT-Ausfälle, Energie-/Netzstörungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien werden einander unverzüglich informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen; Fristen verlängern sich mindestens um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, können beide Parteien in Textform kündigen.